Yacht (Jacht)-
Finanzierung
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Der EU-Beitritt Kroatiens 2013 zwingt
Yachteigner zum Handeln
Tausende von Booten bis hin zur Superyacht liegen mit
EU- oder Offshore-Flagge bzw. –Registrierung nicht umsatzversteuert in Kroatien
als Gastboote. Am 1. Juli 2013 tritt Kroatien nun der EU bei. Für viele
EU-Yachteigner (EU-Bürger) bedeutet dies, dass sie quasi über Nacht in
empfindlicher Höhe steuerpflichtig werden.
Alle Yachten, die in einem EU-Staat registriert sind und
für die bereits EU-MwSt. bezahlt wurde, ohne dass der Gemeinschaftscharakter
entfallen ist, werden dann ab dem 1. Juli 2013 wie inländische, kroatische Boote
(als versteuert) behandelt und es gelten alle rechtlichen und sonstigen
Bestimmungen analog.
Allen Yachten aus Drittländern hat die kroatische
Regierung gerade ein besonderes günstiges Angebot zur Registrierung und
Versteuerung ihrer Yacht in Koratien gemacht, das aber nur befristet zwischen
01.01. und 31.05.2013 gilt:
Wenn eine Yacht bereits EU-versteuert in Kroatien liegt
– z.B. mit deutscher Registrierung und Flagge – (und das Boot nicht mehr als 3
Jahre lang in Kroatien und damit außerhalb der EU lag, seinen
„Gemeinschaftscharakter und gilt nicht mehr als zoll- und steuerfreie
"Rückware". Damit werden bei einer Rückkehr in die EU Einfuhrabgaben (berechnet
auf den aktuellen Zeitwert) fällig werden. Diese „Rückkehr“ in die EU erfolgt am
01. Juli 2013, 0 Uhr in Kroatien mit dem EU-Beitritt in einer „juristischen
Sekunde“) - wird keine kroatische Umsatzsteuer zu entrichten sein.
Nach dem 1.7.2013 gilt für Nicht-EU-Yachten:
In Kroatien ist die vorübergehende Einfuhr und Nutzung
von Booten für einen Zeitraum von 18 Monaten erlaubt und zollfrei. In
Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist,
verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Bei längerem Verbleib wird nach den
Zollvorschriften eine Einfuhr angenommen mit der Folge der Versteuerungspflicht:
- 25% Umsatzsteuer auf die jeweils geltende
Bemessungsgrundlage „Einfuhrzeitwert“, was dann der 1. Juli 2013 wäre,
entrichten müssen sowie für eine Yacht, die davor nicht in der EU in Verkehr
gebracht wurde (Bau außerhalb der EU), einen zusätzlichen Zoll von 8%.
Aber auch hier kennen wir günstigere
Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Erwerb und Betrieb einer Yacht bedarf einer genauen
Analyse der individuellen Rahmenbedingungen und eine professionelle Gestaltung.
Durch die Wahl des Ortes der Registrierung wie auch Trägerschaft der Yacht, z.B.
privat oder über eine Holdinggesellschaft, können bereits entscheidende Weichen
gestellt werden.
Unser FULL-SERVICE-Paket für
Yachteigner großer Yachten.
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